Freitag, November 24, 2006

Gesetze der Physik

Es gibt ein paar Dinge, die kann man halt nicht ändern. Physikalische Gesetze zum Beispiel.
Zum Beispiel erwärmen sich bestimmte stromführende Geräte, wie etwa ein Prozessor eines Computers. Oder ein Verstärker.
Darum ist manchmal einfach eine aktive Kühlung erforderlich - sprich: ein Lüfter.
Lüfter haben aber einen grossen Nachteil, den jeder PC-Benutzer kennt: sie erzeugen ein Geräusch. Nun weiss aber auch jeder halbwegs versierte PC-Benutzer, dass das eben Stand der Technik ist und akzeptiert werden muss.
Ausser dem Herrn von Boedefeld, der sich eine Heimtheateranlage mit recht hoher Leistung kaufte. Also beschwerte er sich über das Lüftergeräusch, welches bei leiser (sic!) Musik als störend empfunden wurde. CCA erklärte ihm die Ursache und betrachtete den Fall als erledigt.

Weeeeiiiit gefehlt.

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bei PCs etc. kann ich einen Lüfter ja akzeptieren, aber für eine Sound-Anlage finde ich das auch nicht mehr akzeptabel, bzw. es müßte deutlichst darauf hingewiesen werden, damit man ggf. eine andere Anlage kaufen kann - denn die gibt es ja auch. Von daher kann ich den Unwillen des Kunden nachvollziehen.

CC-Agent hat gesagt…

Darum sollte man sich vor dem Kauf eines Produktes - egal was es ist - informieren, ob es den persönlichen Ansprüchen gerecht wird.

Anonym hat gesagt…

Krass, dass sogar Sound-Anlagen inzwischen Lüfter haben.

Wobei...als Stand der Technik empfinde ich das auch nicht. Mich nerven Lüfter auch tierisch und ich kauf mir Laptops inzwischen nur noch, wenn diese auch leise sind.

Aber dass man sich informieren sollte, stimmt natürlich.

Anonym hat gesagt…

Deswegen schrieb ich ja, das darauf hingewiesen werden muß. Ich würde in einer Stereo-Anlage etc. einen Lüfter nicht vermuten, und auch nicht nachfragen, ob sowas nicht doch eingebaut wird - letzten Endes ist sowas ein Konstruktionsfehler. Für so einen Blödsinn gehört das ganz klar auf die Top-"Feature"-Liste, gleich neben die ganzen tollen Abkürzungen "unterstützt dts, THX, 4711 und ist nicht leise wegen Lüfter". Wenn ich das Ding gekauft hätte, würde ich einen schwerwiegenden Mangel geltend machen und das Ding gleich wieder zurückgeben. Und da man ja leider mittlerweile eh nur noch die Auswahl zwischen Versand und Blöd-Markt hat, sollte das auch kein Problem sein (echte Hifi-Läden würden sowas wohl gar nicht erst verkaufen).

CC-Agent hat gesagt…

Ein Mangel ist aber nur, wenn das Produkt nicht die zum Vertragsabschluss zugesicherte Beschaffenheit aufweist.

Anonym hat gesagt…

Also bei Geräten mit _richtig_ Leistung ist ein Lüfter in der Tat nichts ungewönliches, aber das sind dann auch geräte für PA Einsatz, wo eh nur Laut gehört wird, da stören Lüfter nicht. Im Heim Kino Bereich ist mir sowas noch nicht begegnet... Und, es gibt Lüfter und Lüfter! Nicht jeder ist gleich superlaut... Ich denke dabei grad an die schönen Netzteile von B*eQu*et!, die Lüfter hört man normal garnicht.

Und in einen Verstärker muss dann halt ein 12cm Lüfter statt eines mickrigen 6ers, der bruacht nicht so schnell zu drehen, also isser leiser.

Anonym hat gesagt…

Man glaubt es kaum, aber auch in anderen Geräten gibt es Lüfter wo man es fast nicht vermutet: Viele größere Switches haben welche!

Allerdings ist das in einer Soundanlage ein erheblicher Mangel (an der Konstruktion), wenn Lüfter benötigt werden!

Anonym hat gesagt…

Ach, Mangel, Fehler hin oder her....

Ob ein Gerät einen Lüfter hat oder nicht hängt mit der elektrischen Leistung zusammen, die es verbrät. Bei qualitativ Hochwertigen Verstärkern ist der Wirkungsgrad im einstelligen Prozentbereich. Und so Dinger haben heutzutagen locker mal 1000W max. Audioleistung. Dass dabei einige KW 'verheizt' werden, wissen wenige.
Daher müssen diese Komponenten auch aktiv Gekühlt werden. Basta.

Als nächstes Beschwert sich der liebe HvB darüber, dass sein 500PS Auto immer so laut brummt, wenn er Gas gibt....

Anonym hat gesagt…

Hey cool, bei 1000W max leistung = 1kW werden einige kW verheizt, also hat das Gerät einen negativen Wirkungsgrad?

Anonym hat gesagt…

Würde sagen das kommt ein wenig drauf an wie teuer die anlage war. Bei hohem preis und sind die erwartungen dementsprechend hoch. Ich würde mich auch nicht zufrieden geben wenn meine neue, teure anlage beim hören von musik in geringer lautstärke störgeräusche durch nen lüfter verursacht. Technisch ist vieles möglich. Lüfterbauweise, geregelte drehzahl (Cool n´Quiet für Hifi ;-)
Ich schätze es werden heutzutage lüfter verwendet da sie inzwischen billiger sind als große kühlkörper ..ausserdem fällt der übermäßige platzbedarf der kühlkörper weg. Ich kenn wirklich genug ältere anlagen mit unmengen leistung die keine lüfter haben. Sind halt etwas größer als die neuen nur eben auch still. Ganz still. Ausser es erzählt jetzt jemand das geräusch der zirkulationsluft hören zu können.

Anonym hat gesagt…

@ MoX:
1kW maximale AUDIOLEISTUNG ist natürlich damit gemeint.
Sinus, Peak-Peak. und nicht PMPO oder so andrer rotz ;)

CC-Agent hat gesagt…

Um Missverständnissen vorzubeugen:
es steht ja jedem frei, bestimmte Ansprüche an sein neu erworbenes Gerät zu stellen. Ich finde es allerdings ziemlich bedenklich, wenn man sich vorher nicht ausreichend informiert, dafür dann aber nachher einen auf dicke Hose macht.
"Geiz ist geil" - so wird also einfach im Internet beim billigsten Anbieter bestellt, während man beim Fachhändler um die Ecke für ein paar Euro mehr eventuell das entsprechende Produkt ausgiebig inspizieren könnte.
Man könnte sogar einfach bei uns anrufen und sich beraten lassen. Zumindest ich bin so ehrlich den Leuten dann auch zu einer anderen Anlage zu raten. Mir kanns ja auch egal sein, ich krieg ja keine Provision.
Aber um es mal hässlich auszudrücken:
wenn da einer aufs Geratewohl irgendwas kauft und nachher meckert, dann ist er SELBER SCHULD.

Anonym hat gesagt…

Ein Mangel ist aber nur, wenn das Produkt nicht die zum Vertragsabschluss zugesicherte Beschaffenheit aufweist.

Das ist nicht korrekt. Zunächst werden die (egal ob explizit oder stillschweigend) zugesicherten Eigenschaften betrachtet, soweit ist das ok. Ist aus diesen aber keine Aussage über den reklamierten Punkt möglich, so ist zu klären, ob das Gerät die Beschaffenheit aufweist, die der Kunde üblicherweise erwarten kann (die zugesicherten Eigenschaften beschreiben letztendlich nur einen kleinen Teil der Beschaffenheit einer Ware - z.B. daß das Gehäuse ohne Kratzer ist wirst Du nirgend finden).

Ob ein Lüfter in einer Stereoanlage dem zuwider läuft, mag ich nicht zu beurteilen, meine letzter Stereoanlagenkauf liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück.