Mal etwas ganz anderes - wobei, eigentlich auch nicht. Ich habe ja ein ums andere Mal schon über DRM gesprochen, und dieser Post ist recht nahe dran.
Die RIAA hat eine neue Seite, und zwar p2pdownloads.com.
Nun habe ich ja keine Ahnung, wie die Rechtslage in den USA ist, aber folgendes liess mich aufhorchen - es folgt ein Auszug aus den FAQ:
If I have Wi-Fi at home, how can you be sure it was me who did the downloading?
The fact that a wireless connection is involved does not mean that the individual engaging in copyright infringement cannot be identified. Cases are routinely pursued where a wireless connection is involved.
Also, wenn ich das mal in meine Worte packen darf - nur um sicher zu sein, dass ich es auch verstanden habe, denn die Formulierung ist ja richtig schön schwammig gewählt (sicherlich mit Absicht - FUD-Konzept):
Wenn ich also als Privatperson ein WLAN betreibe und darüber illegale Aktivitäten stattfinden, dann könnt ihr trotzdem beweisen wer es war?
Wie wollt ihr denn beweisen, dass es mein Computer war - oder auch nicht? Bisher war mir nur bekannt, dass ihr IP-Adressen erfasst. Wenn ihr neuerdings die MAC-Adresse aus den Datenpaketen protokolliert, dann klärt mich bitte auf! Ich würde mich dann gleich viel wohler fühlen, weil ja bekanntlich die bisherigen Schutzmaßnahmen für WLANs nicht 100%ig sicher sind.
Und wenn ihr das nicht könnt, was macht ihr dann bei Wohngemeinschaften? 4 Studenten an einer Leitung? Es müssen ja nicht immer fremde Hacker sein... verklagt ihr dann den Anschlussinhaber, der ja im Grunde genommen nur Vertragspartner des ISPs ist? Woher soll ich denn bitteschön wissen, ob im Zimmer nebenan gerade einfach nur gesurft wird, Musik geshared wird oder Kinderpornos verbreitet werden?
Bin ich jetzt bereits ein potentieller Verbrecher, nur weil ich einen Internetzugang habe?
Offensichtlich ja, wenn ich mir die Fälle ins Gedächtnis rufe, wo Senioren verklagt wurden. Oder minderjährige Kinder.
Leute, ihr lehnt euch verdammt weit aus dem Fenster. Ich hoffe, dass ihr eines Tages den Falschen verklagt, dieser dann durch sämtliche Instanzen durchmarschiert, und Gutachter den Gerichten zum Schluss begreiflich machen, dass eine IP ungefähr die gleiche Beweiskraft hat wie die Telefonnummer einer Telefonzelle.