Montag, September 10, 2007

Toller Rat

Wenn hier einer von Unity Media mitliest:
wenn euer / eure Kollege / Kollegin nochmal einem Kunden den Ratschlag gibt, er solle doch einfach das Typenschild mit der Seriennummer vom Receiver abziehen, auf ein Blatt Papier kleben und mit zur Arbeit nehmen, weil er von dort aus anrufen will, beiss ich dem die haarigen Eier ab. Ersatzweise die Brustwarzen.
Der Kunde war verstaendlicherweise recht sauer, da unser Servicecenter deswegen die Garantie abgelehnt hat.

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Auch bei haarigen Brustwarzen? ;-)

Xandria Alora hat gesagt…

Noch Verkehrter geht es ja fast gar nicht mehr. O.o Der Aufkleber hat nun mal seine Funktion, wenn er schon dort klebt. Und vor allem, so eine Set-Top-Box könnte von der Grösse her sogar in eine normale Damentasche problemlos reinpassen. O.O Die Einzige, die mir bei dieser Geschichte leid tut, ist die arme Box selbst. O.o

Anonym hat gesagt…

Ich glaube fast, dein Kollege wollte den Typ verkohlen und hat sich gedacht: 'Der kommt sicher auf den Trichter, das abzuschreiben.'
Andererseits verstehe ich nicht, warum deswegen die Garantie erlischt. Er hat ja nix am Gerät gemacht, was dessen Funktion beeinträchtigt.

CC-Agent hat gesagt…

@ anonym

Die Box kann nicht mehr einwandfrei identifiziert werden.
Rein theoretisch könnte der Kunde eine neue Box irgendwo kaufen. Dann flugs das Schildchen gegen das seiner alten, kaputten getauscht, Box kostenlos reparieren lassen (aktuellen Kaufbeleg hat er so ja auch gleich), Schild wieder zurücktauschen und die neue Box entweder zurückgeben oder wieder verkaufen.

Anonym hat gesagt…

Ich denke da freut sich mal wieder ein Anwalt der ein schönes Briefchen aufsetzen darf,damit der Kunde seine Reparatur durchgesetzt bekommt.

Gut dieser Mensch hat den Titel "Vollpfosten des Monats" ehrlich verdient,aber Unity Media bekommt diesen Titel ab sofort Lebenslang ;).

CC-Agent hat gesagt…

Der Anwalt freut sich sicherlich nur über die Gebühren nach BRAGO, da Garantieleistungen nur in seltenen Fällen einklagbar sind - sofern gegen die Garantiebedingungen verstossen wurde.

Anonym hat gesagt…

Na wenn dann RVG, die BRAGO gibt es schon ein Weilchen nicht mehr ;-)

CC-Agent hat gesagt…

Mag sein, ich bin kein Anwalt. Sonst hätte ich mehr Geld :D

Anonym hat gesagt…

naja, ich denke mal, dass der Anwalt eher gegen U-M voegeht denn gegen die (zurecht) abgelehnte Gewaehrleistung...

ein anderer anonymer ;)