Freitag, September 14, 2007

Mein netter Arbeitgeber...

...will mich scheinbar mit meinen Urlaubstagen über den Tisch ziehen. Hintergrund: vertraglich haben wir 28 Urlaubstage im Jahr. 20 habe ich bisher genommen. Laut unserem Betriebsrat sind 24 die gesetzliche Regelung, und nach einem halben Kalenderjahr hat man sich seinen Jahresurlaub verdient.
Soweit, so gut.
Laut Personalbüro habe ich meinen Urlaub aber angeblich dieses Jahr nicht nur schon verbraucht, sondern mit den 20 Tagen sogar um einen Tag überzogen. Merkwürdigerweise hat man mir aber am Anfang des Jahres 28 Tage bewilligt.
Bin mal gespannt welche Erklärung dafür jetzt kommt.

15 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie ist denn Deine wöchentliche Arbeitszeit? Hast Du eine 5 Tage Woche, so hast Du gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage. (Nur bei einer 6 Tage Woche, sind es 24 Tage).
Alles was darüber hinaus geht, muss im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Und da sollte dann auch etwas darüber stehen, was im Fall der Kündigung mit den über den gestezlichen Rahmen hinausgehenden Tagen geschieht.
Das sollte aber der Betriebsrat wissen.
Was aber auf jeden Fall wieder gesetzlich geregelt ist: Du brauchst genommenen Urlaub nicht "zurückzahlen".

CC-Agent hat gesagt…

Nun, regulär haben wir die 5-Tage-Woche. Allerdings können wir bis zu 10 Tage am Stück eingeplant werden. Da haben wir dann zum Beispiel in 2 Wochen 4 Tage frei und arbeiten 10 Tage durch. Der Vertrag sagt allerdings 28 Tage Urlaub aus.
Mittlerweile ists mir aber auch fast wurscht, ich werde einfach meine Konsequenzen daraus ziehen...

Anonym hat gesagt…

Was zählt ist Dein eigener Arbeitsvertrag. Wenn dort mehr vereinbart ist, steht Dir das auch zu, trotz Kündigung. Evtl. geringere(!) gesetzliche oder tarifliche Regelungen sind da vollkommen uninteressant.

Anonym hat gesagt…

Geht das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres? Falls nein, dann hast Du natürlich auch nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub.

Oder erwartest Du etwa, für ein halbes Jahr Arbeit dann trotzdem die vollen 28 Tage zu bekommen?

Anonym hat gesagt…

@jogy
Das ist gesetzlich so geregelt. Das braucht er nicht zu "erwarten", das steht ihm zu. Allerdings hat er dann beim neuen Arbeitgeber für dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr. Da viele aber eh in der Probezeit keinen Urlaub gewähren, sollte das in diesem Fall besser sein, den Urlaub vom alten Arbeitgeber einzufordern.

Anonym hat gesagt…

warum soll der alte Arbeitgeber den vollen Urlaub gewähren?
Ich gehe von Quartalsweiter Erarbeitung des Urlaubsanspruches (weils einfacher ist) aus

d.h. je Quartal 7 Tage Urlaub

Ahoi D.

CC-Agent hat gesagt…

@ jogy, anonym

Nach meinen Informationen habe ich nach einem halben gearbeiteten Kalenderjahr Anspruch auf den Jahresurlaub. Kann man auch hier nachlesen.
http://tinyurl.com/2llumu

Weiterhin heisst es hier, bereits bewilligter Urlaub kann nicht vom Arbeitgeber widerrufen werden:
http://tinyurl.com/2q2r32

Xandria Alora hat gesagt…

Das ist heftig, du... Allerdings, was den Urlaub angeht - ich habe meinen diesjährigen Urlaub auch noch nicht ausgeschöpft. Ich muss beim Chef nachfragen, wieviel mir noch zustehen.

Liebe Grüße
Xandria

schallmau3r hat gesagt…

Du Glücklicher, wir haben nur 20 Tage Jahresurlaub. Liegt an den Arbeitsverträgen, egal ob man 40 oder mehr Stunden arbeitet, wir sind nur "Aushilfen" und haben somit nur Anspruch auf 20 Tage.

Anonym hat gesagt…

..oh, toll, ich bin selbständig! Ratet mal, wer malocht, während der Azubi Urlaub und Krankenschein feiert..

Anonym hat gesagt…

Das war mir neu... zugegebenermaßen haben meine bisherigen Arbeitsverhältnisse auch nie nach dem 30.06. geendet (dieses Jahr war ich knapp dran ;)).

Wobei ich die Regelung selten dämlich finde, wieso soll man einen Urlaubsanspruch für eine Zeit haben, die man gar nicht bei diesem Arbeitgeber arbeitet?

Noch zum Thema Probezeit: Urlaub mag der Arbeitgeber da nicht gewähren, den Urlaubsanspruch erwirbt man aber dennoch.

Anonym hat gesagt…

Ich habe lange Jahre Software im Lohnabrechnungssektor gemacht. Dabei habe ich zwar nicht die genauen Gesetze aber die geübte Praxis in vielen Firmen kennen gelernt (die dann natürlich auch durch unsere Software unterstützt wurde).

Der Jahresurlaub wurde immer anteilig pro Beschäftigungsmonat berechnet. Meist mit 2.5 Tagen Urlaub pro Monat (entsprechend 30 Tagen Jahresurlaub)
Waren beim Ausscheiden des Mitarbeiters bereits mehr Tage genommen worden, als Anspruch erworben, so hat der Arbeitgeber schlicht Pech gehabt. Sowas fällt unter die üblichen Kosten, die ein ausscheidender Mitarbeiter verursacht (neben ggf. Abfindung, Einarbeitung eines Ersatzmanns
etc.)

Anders sieht das bei bereits gezahltem Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus. Das muss ggf. wieder zurück gezahlt werden.

Beim neuen Arbeitgeber erwirbt der Arbeitnehmer wieder einen neuen Urlaubsanspruch. Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Urlaub auch im laufenden Jahr zu gewähren. Auch dann, wenn dies noch in die Probezeit fallen würde, weil der Mitarbeiter erst kurz vor Jahresende seinen Job antritt.
Bei üblichen Probezeiten von 6 Monaten kann das ziemlich schnell eintreffen.
Man kann sich natürlich auch darauf einigen, den in diesem Jahr in der Probezeit erworbenen Urlaub erst im nächsten Jahr zu nehmen. Verfallen darf er auf keinen Fall.

Ciao,
H.

Anonym hat gesagt…

Als guter Arbeitgeber musst du deine Mitarbeiter in der Form über den Tisch ziehen, dass sie es als Nestwärme empfinden.

dein cousin

Anonym hat gesagt…

Als guter Arbeitgeber musst du deine Mitarbeiter in der Form über den Tisch ziehen, dass sie die Reibunsenergie als Nestwärme empfinden.

...so ist es besser ;)

Anonym hat gesagt…

Ich sehe das so: 28 Tage / Jahr = 2,33 Tage pro Monat --> bei 8,5 Monaten (Ende des AV zum 19.09.07) ergeben sich somit 19,8 Tage (20 Tage). Die "restlichen" 8 Urlaubstage werden auf den neuen AG übertragen. Wenn dieser die (m.E.) üblichen 30 Tage hat (2,5 pro Monat), dann verbleiben Dir dort 8,75 Tage.
Gruss
brock