Prinzipien
*tuuut... tuuut*
HvB: "Ja, bitte?"
CCA: "*Begrüssungstext*, es geht um ihr Fax. Wir hatten Sie ja gebeten, uns einen Kulanzantrag zu senden, weil Sie einen Technikereinsatz zwecks Firmwareupdate wünschen."
HvB: "Richtig!"
CCA: "Nun, wie Sie hier schreiben, sehen Sie das nicht ein. Ohne Kulanzantrag können wir allerdings keine Kulanz gewähren."
HvB: "Nun, wie ich auch geschrieben habe, ist auf dem Gerät noch Garantie."
CCA: "Tut mir leid, aber das ist nicht ganz korrekt. Die Garantie für ihr ursprüngliches Gerät lief laut Kaufdatum am $Datum ab. Auf das Austauschgerät haben Sie somit keine Garantie mehr."
HvB: "Stimmt nicht! Ich habe mich da über die rechtliche Lage informiert. Die 2 Jahre fangen durch den Austausch wieder neu an!"
CCA: "Herr von Boedefeld, ich bin kein Anwalt. Aber meine Firma vertritt da eine andere Ansicht. Wie dem auch sei, wenn Sie uns diesen Antrag schicken, würden wir das auf jeden Fall wohlwollend prüfen. Aber mit jedem Tag, den wir warten, wird die Chance etwas kleiner. Bitte schicken Sie uns doch den Antrag einfach."
Herrjeh... schick doch einfach diesen blöden Kulanzantrag.
HvB: "Nein, das werde ich nicht tun! Nachher legen Sie mir das dann so aus, dass ich ihre Aussage akzeptiere und auf meine Garantie verzichte!"
CCA: "Dann können wir aber keine Kulanz gewähren und ihnen den Techniker schicken."
HvB: "Dann verklage ich Sie eben!!!11einself"
Okay, hol tiiiief Luft CCA. Du könntest abgehört werden.... aaarrrrrgh! Es ist einfach zu stark.
CCA: "Also Herr von Boedefeld, jetzt mal unter uns, nicht von Hersteller zu Kunde. Denken Sie doch bitte einmal drüber nach, worum wir uns hier streiten. Sie hätten in der Zwischenzeit locker einen Vierzeiler aufgesetzt und für 14 Cent an uns durchgefaxt. Ich hätte das Ding direkt rausgezogen und weitergereicht an die zuständigen Kollegen. Stattdessen möchten Sie jetzt einen Anwalt beauftragen, der für einen Beratungstermin bereits 50 Euro nimmt - und da haben Sie gerade erst die Türklinke anfassen dürfen. Ist das wirklich nötig?"
HvB: "Hier geht es ums PRINZIP!"
19 Kommentare:
lass mich kurz überlegen ...
im PRINZIP will er wohl keine kostenfreie Reparatur *grins*
zu manchen Sachen muß man einfach stehen.
Ach man ich hasse sowas.
Ich will wissen, wie es zu Ende gegangen ist!
Bitte! :(
PRINZIP !
jawoll, egal was es kostet !
*wundermichmanchmal*
Oh Mann...jedes Mal, wenn ich mit Kunden streiten muss, denke ich daran, was du, wenn man deinem Blog glauben schenken darf, jeden Tag durchmachen musst.
Als die Geduld ausgegeben wurde, standest du vorne in der Schlange, oder? Ganz ehrlich: Ich verbeuge mich vor so viel gutem Willen, aus ignoranten Querköpfen doch noch zufriedene Kunden zu machen.
Hut ab!
Tja ... Lord Henry hat eben doch recht: "Ich mag Menschen lieber als Prinzipien, doch am liebsten sind mir Menschen ohne Prinzipien" (Oscar Wilde "Das Bildnis des Dorian Gray")
Ich will auch wissen, wie das ausgeht. Ich find solche Zwergenaufstäde (das Wort gefällt mir) einfach zu geil :)
Du wirst abgehört? Du Armer. Ich bin froh das es bei uns keine Aufzeichnungen gibt. Sonst hätte ich wohl auch keinen Job mehr ;-) Bis zu einem gewissen Grad darf ich die Anwender selber falten. Wenn die ganz krass werden, haben wir ne Clearingstelle die für uns Anwender faltet.
Lord Henry ist the best:
"Sie besitzt einen beachtlichen Teil bemerkenswerter Häßlichkeit."
Ich würde in solchen Fällen am liebsten immer das Buch "Finks Krieg" von Martin Walser empfehlen. Da sieht man am besten was IM PRINZIP vom Leben übrig bleibt bei solche einer Geisteshaltung. Aber das würden die aus PRINZIP so, nicht verstehen wollen - ergo: was solls...lass den Menschen machen was er will. Frei nach Schüttelbier: Macht was ihr wollt - oder wie es euch gefällt. Fall tot und ich mach mir abends ein Bierchen auf...
Nun ja, interessanterweise hat der Kunde aber Recht: Die Garantie für das Austauschgerät fängt wirklich neu an. Warum also Kulanz annehmen, wenn ich eh im Recht bin? Ich kann den Mann verstehen. Wenn er Kulanz annimmt, und nochmal etwas mit dem Gerät passiert, kommt der Hersteller, und sagt "Aber sie haben durch das Akzeptieren der Kulanz ja zugegeben, dass da keine Garantie mehr drauf ist." Nee danke...
Genau das wollte ich auch gerade schreiben.
Vermutlich hätte ich auch genau das Gleiche gesagt wie HvB. Aber nicht um aus Prinzip recht zu bekommen, sondern weil die Rechtslage diese Absicherung des Kunden so vorsieht.
Mal im Ernst: um sowas zu wissen, muß man auch kein Anwalt sein, das müßte bei euch eigentlich bekannt sein....
Also ich bin nicht der Meinung, dass mit einem Austauschgerät die Garantie neu anfängt.
Mein alter Monitor ging letztens kaputt. Im Mai wäre dessen Garantie vorbei. Ich hab jetzt ein schönes Austauschgerät bekommen und ihr wollt mir weismachen, dass ich jetzt 2 weitere Jahre Gerantie hab?
Das ist doch schon aus der Natur der Sache heraus völlig unlogisch
Der Hersteller kann seine Garantiebedingungen frei festlegen. Wenn also Hersteller A sagt, daß sich die Garantie nicht verlängert sondern ab Kaufdatum läuft, dann ist das eben so.
Anders ist das bei der Gewährleistung, die vom Gesetzgeber festgelegt und geregelt wird.
bevor Ihr euch hier noch schlagt:
"Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.
Nachweise:
Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121." (quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=41411)
Und wieder hat jemand die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt, auf die sich die zitierten Paragraphen beziehen.
"Gewährleistung": Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend.
"Garantie": zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Und wer garantiert jetzt, dass das so stimmt? :)
Leider kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass man mit so einem Schreiben eben "irgendwas nachteiliges" akzeptiert.
So mir kürzlich passiert. Jetzt muss ich eine Rechnung über 80 Euronen zahlen.
"Muss": weil sich ein Anwalt hier eben nicht lohnt. Und darauf pochen manche Firmen. (manche! doch wie soll ich das unterscheiden?)
Wieso akzeptiert man damit in diesem Fall etwas nachteiliges?
Alleine dass der Hersteller sowas auf Garantiebasis macht finde ich schon mehr als toll.
Es ist kein Mangel am Gerät, und bei einem Firmwareupdate greift auch keine Gewährleistung.
Sowas ist wie gesagt eine reine Garantieleistung, und diese kann der Hersteller auslegen wie er möchte (mal die Garantiekarten usw. durchlesen hilft da)
Würde das ding nun einfach explodieren, dann hätte er Anspruch auf Gewährleistung.
Obwohl ich Hersteller kenne (FSC) die sich auch um soetwas herumdrücken, solange bis die Gewährleistungspflicht abgelaufen ist...
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