Donnerstag, November 23, 2006

Und wieder Vista...

Mailverkehr:

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Hallo,

leider läuft $Software_fuer_MP3_Player nicht unter Vista. Bitte senden Sie mir eine aktualisierte Version zu.

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$Grussformel,

da Vista bisher noch nicht in der finalen Version vorliegt, haben wir bisher auch keine Softwareversion fuer dieses Betriebssystem. Daher muessen wir Sie leider um ein wenig Geduld bitten.

$Kundennummerblabla

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Hallo,

in Ihrer Antwort vom $Datum sagten Sie, daß Sie keine Software für Vista anbieten. Als offizieller Teilnehmer des Betatestprogrammes kann ich dies nicht akzeptieren. Ich sehe darin den Tatbestand eines Sachmangels erfüllt, welcher mich zur Minderung berechtigt.
Ich erwarte Ihr Angebot (Gutschein, finanzielle Entschädigung) zur einvernehmlichen Klärung bis $Datum.

Hochachtungsvoll

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Töten... TÖTEN... TÖÖÖÖTEN!

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

MG in die Hand drück

Zum Glück ist bei uns noch niemand mit sowas aufgeschlagen, wird aber sicher noch kommen...

Anonym hat gesagt…

hihi, so gut wie "Mein $Gerät ist mir beim reiten in den Schlamm heruntergefallen. Da ich Garantie habe, senden Sie mir bitte bis $Datum ein neues Gerät an $Adresse"

Anonym hat gesagt…

Cool, die Masche könnte man ja mit weiteren Betriebssystemen fortführen, Linux, *BSD, OS/2, Solaris, AIX, Hurd. Da könnte ich bei fast jeder Hardware einen Sachmangel feststellen, wenn da nicht immer diese dumme Liste der Softwarevoraussetzungen wäre...

Anonym hat gesagt…

Jetzt hab ich schon den neuen Mediaplayer installiert und kann immer noch keine Videos mit meinem MP3 Player aufnehmen !

Nulpe hat gesagt…

Ich hätte damit gekontert,das wir die Reg. Nummer von MS benötigen um diesen Fall an MS weiterzuleiten, damit sein Fall schnell bearbeitet werden kann.

In 99% aller Fälle ist dann Ruhe im Puff ;o).

Aber mal im ernst.Wie ist die Rechtliche Lage bei so einem Fall?
Eigentlich steht ihm kein Treiber für Vista zu,da es dieses BS erst ab 2007 gibt.

Anonym hat gesagt…

eigentlich steht doch auf jedem Karton für welche systeme der player geeignet ist

Anonym hat gesagt…

wenn´s ein sachmangel wäre, dann hätte man erstmal das recht zwei mal nachzubessern. aber da eine anfängliche objektive unmöglichkeit vorliegt, kann der mal gar nix verlangen. die entsprechenden paragrafen finden sich im bgb. §§ 437, 439 und 275.

CC-Agent hat gesagt…

Dem gehts ja gar nicht um den Treiber, sondern um eine mitgelieferte Software. Die gibts aber eben nur für XP. Und die Systemvoraussetzungen sind eindeutig, da steht nirgendwo was von Vista.

Anonym hat gesagt…

Häufig steht Windows 200/XP oder besser.
Ist Vista in dem Fall besser?
die Frage ist auch, kann man ein OS von MS überhaupt als gut bezeichnen? ;)

Anonym hat gesagt…

wenn der kunde meint, es läge ein sachmangel vor, so möge er das doch ersteinmal beweisen. Immerhin wird in der rechtssprechung vom gemeinen Bürger ausgegangen, und nicht von einem Experten, der Beta-Tests durchführt.
In jedem Fall könne man ihm unter androhung von zusätzlichen Kosten einmal an die Rechtsabteilung des Herstellers verweisen.

Jeder Jurist lacht den Kerl dann aus, zumindest in D/Ö. in USA könnte man damit durchaus weiterkommen, fürchte ich.

Anonym hat gesagt…

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html:
1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

damit ein sachmangel vorliegt, müsste es irgendeinen anhaltspunkt dafür geben, dass die software für vista geeignet sein könnte. nur dann liegt ein mangel vor. ich sehe hier nicht einmal die ausnahmen greifen, da ich davon ausgehe, dass keiner dem kunden zugesichert hat, dass die software unter vista läuft und wahrscheinlich im handbuch oder der verpackung steht, unter welchen systemen die software arbeitet. dann hat der kunde zumindest konkludent dem für ihn unpassenden betriebssystem zugestimmt. darüber hinaus ist es von software allgemein bekannt, dass diese nicht zwingend auf jedem betriebssystem läuft.

somit seh ich rechtlich gar keinen spielraum für so eine absurde forderung.