...will mich scheinbar mit meinen Urlaubstagen über den Tisch ziehen. Hintergrund: vertraglich haben wir 28 Urlaubstage im Jahr. 20 habe ich bisher genommen. Laut unserem Betriebsrat sind 24 die gesetzliche Regelung, und nach einem halben Kalenderjahr hat man sich seinen Jahresurlaub verdient.
Soweit, so gut.
Laut Personalbüro habe ich meinen Urlaub aber angeblich dieses Jahr nicht nur schon verbraucht, sondern mit den 20 Tagen sogar um einen Tag überzogen. Merkwürdigerweise hat man mir aber am Anfang des Jahres 28 Tage bewilligt.
Bin mal gespannt welche Erklärung dafür jetzt kommt.
Wie ist denn Deine wöchentliche Arbeitszeit? Hast Du eine 5 Tage Woche, so hast Du gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage. (Nur bei einer 6 Tage Woche, sind es 24 Tage).
AntwortenLöschenAlles was darüber hinaus geht, muss im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Und da sollte dann auch etwas darüber stehen, was im Fall der Kündigung mit den über den gestezlichen Rahmen hinausgehenden Tagen geschieht.
Das sollte aber der Betriebsrat wissen.
Was aber auf jeden Fall wieder gesetzlich geregelt ist: Du brauchst genommenen Urlaub nicht "zurückzahlen".
Nun, regulär haben wir die 5-Tage-Woche. Allerdings können wir bis zu 10 Tage am Stück eingeplant werden. Da haben wir dann zum Beispiel in 2 Wochen 4 Tage frei und arbeiten 10 Tage durch. Der Vertrag sagt allerdings 28 Tage Urlaub aus.
AntwortenLöschenMittlerweile ists mir aber auch fast wurscht, ich werde einfach meine Konsequenzen daraus ziehen...
Was zählt ist Dein eigener Arbeitsvertrag. Wenn dort mehr vereinbart ist, steht Dir das auch zu, trotz Kündigung. Evtl. geringere(!) gesetzliche oder tarifliche Regelungen sind da vollkommen uninteressant.
AntwortenLöschenGeht das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres? Falls nein, dann hast Du natürlich auch nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub.
AntwortenLöschenOder erwartest Du etwa, für ein halbes Jahr Arbeit dann trotzdem die vollen 28 Tage zu bekommen?
@jogy
AntwortenLöschenDas ist gesetzlich so geregelt. Das braucht er nicht zu "erwarten", das steht ihm zu. Allerdings hat er dann beim neuen Arbeitgeber für dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr. Da viele aber eh in der Probezeit keinen Urlaub gewähren, sollte das in diesem Fall besser sein, den Urlaub vom alten Arbeitgeber einzufordern.
warum soll der alte Arbeitgeber den vollen Urlaub gewähren?
AntwortenLöschenIch gehe von Quartalsweiter Erarbeitung des Urlaubsanspruches (weils einfacher ist) aus
d.h. je Quartal 7 Tage Urlaub
Ahoi D.
@ jogy, anonym
AntwortenLöschenNach meinen Informationen habe ich nach einem halben gearbeiteten Kalenderjahr Anspruch auf den Jahresurlaub. Kann man auch hier nachlesen.
http://tinyurl.com/2llumu
Weiterhin heisst es hier, bereits bewilligter Urlaub kann nicht vom Arbeitgeber widerrufen werden:
http://tinyurl.com/2q2r32
Das ist heftig, du... Allerdings, was den Urlaub angeht - ich habe meinen diesjährigen Urlaub auch noch nicht ausgeschöpft. Ich muss beim Chef nachfragen, wieviel mir noch zustehen.
AntwortenLöschenLiebe Grüße
Xandria
Du Glücklicher, wir haben nur 20 Tage Jahresurlaub. Liegt an den Arbeitsverträgen, egal ob man 40 oder mehr Stunden arbeitet, wir sind nur "Aushilfen" und haben somit nur Anspruch auf 20 Tage.
AntwortenLöschen..oh, toll, ich bin selbständig! Ratet mal, wer malocht, während der Azubi Urlaub und Krankenschein feiert..
AntwortenLöschenDas war mir neu... zugegebenermaßen haben meine bisherigen Arbeitsverhältnisse auch nie nach dem 30.06. geendet (dieses Jahr war ich knapp dran ;)).
AntwortenLöschenWobei ich die Regelung selten dämlich finde, wieso soll man einen Urlaubsanspruch für eine Zeit haben, die man gar nicht bei diesem Arbeitgeber arbeitet?
Noch zum Thema Probezeit: Urlaub mag der Arbeitgeber da nicht gewähren, den Urlaubsanspruch erwirbt man aber dennoch.
Ich habe lange Jahre Software im Lohnabrechnungssektor gemacht. Dabei habe ich zwar nicht die genauen Gesetze aber die geübte Praxis in vielen Firmen kennen gelernt (die dann natürlich auch durch unsere Software unterstützt wurde).
AntwortenLöschenDer Jahresurlaub wurde immer anteilig pro Beschäftigungsmonat berechnet. Meist mit 2.5 Tagen Urlaub pro Monat (entsprechend 30 Tagen Jahresurlaub)
Waren beim Ausscheiden des Mitarbeiters bereits mehr Tage genommen worden, als Anspruch erworben, so hat der Arbeitgeber schlicht Pech gehabt. Sowas fällt unter die üblichen Kosten, die ein ausscheidender Mitarbeiter verursacht (neben ggf. Abfindung, Einarbeitung eines Ersatzmanns
etc.)
Anders sieht das bei bereits gezahltem Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus. Das muss ggf. wieder zurück gezahlt werden.
Beim neuen Arbeitgeber erwirbt der Arbeitnehmer wieder einen neuen Urlaubsanspruch. Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Urlaub auch im laufenden Jahr zu gewähren. Auch dann, wenn dies noch in die Probezeit fallen würde, weil der Mitarbeiter erst kurz vor Jahresende seinen Job antritt.
Bei üblichen Probezeiten von 6 Monaten kann das ziemlich schnell eintreffen.
Man kann sich natürlich auch darauf einigen, den in diesem Jahr in der Probezeit erworbenen Urlaub erst im nächsten Jahr zu nehmen. Verfallen darf er auf keinen Fall.
Ciao,
H.
Als guter Arbeitgeber musst du deine Mitarbeiter in der Form über den Tisch ziehen, dass sie es als Nestwärme empfinden.
AntwortenLöschendein cousin
Als guter Arbeitgeber musst du deine Mitarbeiter in der Form über den Tisch ziehen, dass sie die Reibunsenergie als Nestwärme empfinden.
AntwortenLöschen...so ist es besser ;)
Ich sehe das so: 28 Tage / Jahr = 2,33 Tage pro Monat --> bei 8,5 Monaten (Ende des AV zum 19.09.07) ergeben sich somit 19,8 Tage (20 Tage). Die "restlichen" 8 Urlaubstage werden auf den neuen AG übertragen. Wenn dieser die (m.E.) üblichen 30 Tage hat (2,5 pro Monat), dann verbleiben Dir dort 8,75 Tage.
AntwortenLöschenGruss
brock