Sehr geehrter Damen und Herren,
es handelt sich hierbei um keine Beschwerde, da ich mit dem Gerät sehr
zufrieden bin. Allerdings ist der Kartenleser mit der Modulbezeichnung
XYZ und der Barcode ID
ABC defekt. Ich habe diesen ausgebaut und möchte
ihm Rahmen der Garantieleistung das Modul von Ihrem Haus ersetzt
bekommen.
Wie kann ich hier weiter vorgehen ?
Der Fernseher, den er auseinandergebaut hat, war übrigens keine 3 Wochen alt.
Sollte also irgendjemand heute einen markerschütternden Schrei gehört haben: das war der Kunde, dem ich gemailt habe dass seine Garantie durch diese Aktion nunmehr erloschen ist.
Der wird sich ein Loch in den Bauch gefreut haben. ^^
AntwortenLöschenImmerhin greift ja noch die Gewährleistung. Es sei denn, der Händler schafft es, nachzuweisen, daß der Kunde das Modul selbst geschrottet hat.
AntwortenLöschenDer wird sich sicherlich noch mal melden. Von wegen er wäre Experte, macht sowas seit Jahrzenten beruflich pipapo. Autsch
AntwortenLöschenoh man, wie viel dumme es in deutschland gibt ist echt beängstigend! naja das ist sicher ein fachmann was dummheit angeht.
AntwortenLöschenWenn der Fernseher erst drei Wochen alt ist dann ist das ganze ja eh kein Problem. Wozu gibt es schließlich die Sachmängelhaftung.
AntwortenLöschenIch bezweifle, dass - trotz Gewährleistung - der Händler ein eigenmächtig vom Kunden auseinandergebautes Gerät zurücknimmt.
AntwortenLöschenernsthaft, was ist, wenn er wirklich vom fach ist?
AntwortenLöschen----
irgenwann ging hier mal irgendwas kaputt und ich rief den service an. kein problem, die BEIDEN techniker werden dann und dann bei mir klingeln. oehm, schicken sie mir das teil einfach zu, ich mach das schon.
nein nein, so geht das nicht, das MUSS von dem TECHNISCHEN PROFITEAM hoechstpersoenlich gemacht werden.
*seufz*
*klingel*
hallo, ich bin herr x und das ist meine azubine. sie betraten den raum.
*stille* *grosse augen* *UFF!*
die haben sich da nicht rangetraut, ob der vielen kabel und geraete und ich habe das dann doch selber erledigt. :/ kostenlos. :D
Die E-Mail war übrigens von gestern!
AntwortenLöschenAber CCA hat recht, auch die Gewährleistungspflicht ist in diesem Moment erloschen, wo er das Modul ausgebaut hat, da es dem Kd. wohl schwerfallen wird zu beweisen, dass es einfach so "rausgefallen" ist!^^
Aber wie bereits erwähnt, manche Sachen sollte man lieber nie sagen!
Hi,
AntwortenLöschenhier irrt der CCA. Nach Urteil des OLG Hamm sind solche AGB-Bedingungen nichtig:
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/garantie/219496/index.html
Auch wenn es in dem Urteil um einen PC ging, dürfte dies auch für andere Geräte zutreffen.
In die gleiche Richtung geht ein Urteil des AG Frankfurt:
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/201665/index.html
mfg Punky
@cyber-tron:
AntwortenLöschenVölliger quatsch ... Du dannst das Gerät auch komplett zerlegen. An der Sachmängelhaftung ändert das rein gar nix und im ersten halben Jahr wird eh davon ausgegangen das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
ÍANAL, aber PCs sind bereits vom Grundsatz her darauf ausgelegt, dass man einzelne Module selber tauschen kann. Geht bei unseren Laptops ja auch ohne Probleme und Scherereien.
AntwortenLöschenBei einem Fernseher ist das aber eher nicht der Fall.
Ich denke, ob man das Gerät aufschrauben muß (wie bei den meisten PC ja auch), oder irgendwelche Klappen da sind, über die ich an die tauschbaren Teile herankomme, ist doch egal. Es scheint sich ja um ein leicht tauschbares Modul zu handeln. Wenn ich nicht gerade irgend ein Teil rauslöte, sollte das kein Problem sein.
AntwortenLöschen@CCA:
AntwortenLöschenist ebenso, wie mit dem weit verbreiteten Irrtum, dass ein Artikel nur zurückgenommen werden muss, wenn der Kassenbeleg und die Verbpackung ebenfalls vorhanden sind.
Wenn ein Kunde, glaubhaft machen kann, dass er den Artikel im Laden gekauft hat und ihn z.B. wegen einem Mangel zurückgiebt, dann muss er n i c h t unbedingt den Kassenbeleg vorweisen. Ebenso muss er n i c h t die originale Verpackung vorrätig halten.
Der Artikel muss in diesem Falle ebenfalls zurückgenommen werden.
Zum TV nochmals:
wie ich schon sagte, analog zu den von mir genannten Urteilen, dürfte dass auch auf andere Geräte / Artikel von den Gerichten so gesehen werden.
lg Punky
Sicher, mit nem guten Anwalt kriegt man das vielleicht sogar durch.
AntwortenLöschenAllerdings frage ich mich, wieso man nicht VORHER einfach mal ~1 Euro investiert und uns anruft, damit wir einen Techniker beauftragen.
@CCA:
AntwortenLöschengeht mir nicht darum, mit Dir zu streiten... ;-) aber ein Beispiel:
Wenn ich z.B. an einem neuen PC einen defekten RAM hätte, dann würde ich sicherlich über den Support einen neuen Speicherriegel anfordern, aber deswegen müsste nicht gleich der Techniker kommen, was ja für den Support mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Den kann ich auch selbst dann austauschen...
In diesem Sinne..
mfg Punky
Also, mir ist komplett neu, dass ein Händler etwas zurücknehmen MUSS- selbst wenn ich den Kaufbeleg habe! Siehe hier: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1333057/1333057.html
AntwortenLöschen"Umtausch oder Rücknahme sind jedoch bloße Kulanz. Verpflichtet sind die Händler dazu nicht. Wer sicher gehen will, vereinbart gleich beim Kauf ein Umtauschrecht."
Gilt natürlich nicht, wenn die Ware fehlerhaft ist, aber in unserem Fall hat der Kunde ja selbst dran rumgebastelt.