Dienstag, April 25, 2006

Garantie und Gewährleistung.

Heute möchte ich auf einen wichtigen Unterschied zu sprechen kommen. Es ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Viele Leute verwechseln diese beiden Dinge. Ich möchte an ein paar kleinen Beispielen einige Missverständnisse aufklären:

1. Gewährleistung.

Die Gewährleistungspflichten ergeben sich immer aus einem Kaufvertrag zwischen Dir, lieber Kunde, und deinem Händler. Wenn Du also bei Elektro Meier irgendwas kaufst, und irgendwann willst Du es aus welchen Gründen auch immer nicht mehr haben, oder zurückgeben, oder Geld zurückerstattet - dann gehst Du zu deinem Händler.
Übrigens beträgt die Gewährleistung 2 Jahre, wie die Garantie meistens auch - aber nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, wodurch die Gewährleistung nach 6 Monaten de fakto wertlos wird. Klartext: nach 6 Monaten musst DU dem Händler beweisen, dass dein Gerät von Anfang an fehlerhaft war. Eventuell mit einem teuren Gutachter.

2. Garantie.

Der Hersteller gibt eine Garantie auf irgendwas. Den Umfang dieser Garantie kann der Hersteller frei definieren. Das kann sogar nur bedeuten, dass der Hersteller für einen Zeitraum von X Jahren verfügbare Ersatzteile garantiert. Oder dass Gerät Y im Fall von Z kostenlos repariert wird. Innerhalb von 24 Stunden oder einem Monat.

Darum sollte man die Garantiebedingungen vorher genau lesen, bevor man sich darauf beruft. Oder die Verbraucherzentrale kontaktieren. Dort gibts gute Beratung für wenig Geld, und danach ist man auf jeden Fall schlauer.
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